Diagnostische Maßnahmen und Behandlungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen erfasst sind, werden IGeL ("Individuelle-Gesundheits-Leistungen")oder Wahlleistungen genannt. Hierzu gehören grundsätzlich alle innovativen Leistungen, die noch nicht für die ambulante kassenärztliche Versorgung zugelassen wurden, ärztlich empfehlenswerte Leistungen außerhalb des Versorgungsumfangs der gesetzlichen Krankenkassen und Leistungen, die Patienten von sich aus wünschen, und die aus ärztlicher Sicht zumindest vertretbar sind.